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* Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme: Ambulant behandelte Erkrankung. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– EUR je versicherte Person.
** Bei Reisen in Grenzgebiete der Bundesrepublik Deutschland besteht Versicherungsschutz für Kurzaufenthalte im Ausland von insgesamt max. 48 Stunden im Rahmen der Reise-Krankenversicherung für notwendige ambulante und stationäre Behandlung.
Abschlussfrist: Abschließbar sofort bei Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss innerhalb von 3 Werktagen nach Reisebuchung erfolgen.
Diese Informationen geben den Versicherungsumfang nur beispielhaft wieder. Die kompletten Bedingungen und Schadensanzeigen erhalten Sie im Internet unter http://www.hmrv.de/service/versicherungsbedingungen.
Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die Tarifbeschreibungen Ihres Veranstalters und die Versicherungsbedingungen VB-RS 2011 (T-D) und VB-KV 2011 (T-D) der HanseMerkur Reiseversicherung AG. Die komplette Abwicklung, Vertrags- und Schadensbearbeitung erfolgt durch die HanseMerkur Reiseversicherung AG. |
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Reise-Krankenversicherung
- Erstattung der Kosten für: ambulante und stationäre Heilbehandlung beim Arzt im Ausland
- ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel, sowie unfallbedingte Hilfsmittel
- den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport
- Krankentransport zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus
- und zurück in die Unterkunft
- Betreuung für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
- Arzneimittelversand, Krankenbesuch und Rücktransport von Gepäck
Kein Selbstbehalt!
Bei Reisen in Grenzgebiete der Bundesrepublik Deutschland besteht Versicherungsschutz für Kurzaufenthalte im Ausland von insgesamt max. 48 Stunden im Rahmen der Reise-Krankenversicherung für notwendige ambulante und stationäre Behandlung.
Notfall-Versicherung
Hilft bei Notfällen, die der versicherten Person während der Reise zustoßen können:
- Kostenübernahmeerklärung (Darlehen) gegenüber Krankenhäusern
- Krankentransport bis 2.500,- EUR
- Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall bis 5.000,– EUR
- Überführungs- und Bestattungskosten
- Hilfe bei Verlust von Zahlungsmittel und Dokumenten
- Übernahme der Rückreisekosten bei einem Schaden am Eigentum am Heimatort und Kostenübernahme für erforderliche Notreparaturen
- Übernahme des von der Kfz-Kaskoversicherung belasteten Selbstbehalts bis 500,- EUR bei
- einem Schaden an einem am Wohnort zurückgelassenen PKW.
Weltweiter Notruf-Service auf Reisen Tel. (0180) 5 256 256 (Auslandsgebühren + 0,14 EU R/Min. aus den Festnetzen, Auslandsgebühren + max. 0,42 EU R/Min. aus den Mobilfunknetzen) Aus dem Ausland: Vorwahl für Deutschland +(180) 5 256 256
Reise-Unfallversicherung Die Leistung wird bei Unfällen auf der Reise, die zum Invaliditätsfall oder Tod der versicherten Person führen, erbracht. Versicherungssumme:
- im Todesfall 1) 20.000,– EUR
- im Invaliditätsfall bis 40.000,– EUR
- Bergungskosten bis 5.000,– EUR
- Kosten für kosmetische Operation bis 5.000,– EUR
1) bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Todesfall: 10.000,– EUR
Reisegepäck-Versicherung
Versicherungssumme:
- für Einzelpersonen 2.000,– EUR
Kein Selbstbehalt!
Reise-Rücktrittsversicherung
Wenn Sie aus einem versicherten Grund von einer Reisebuchung zurücktreten oder eine Reise verspätet antreten, ersetzen wir Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten bzw. die Hinreise-Mehrkosten. Versicherte Gründe sind z. B.:
- schwere Unfallverletzung
- unerwartete und schwere Erkrankung
- Tod
- Verlust des Arbeitsplatzes
- Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
- Arbeitsplatzwechsel
- Kurzarbeit
Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme: Ambulante Behandlungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– EUR je versicherte Person.
Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung)
Leistet für zusätzliche Rückreisekosten bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise und bei Reiseabbruch innerhalb der 1. Hälfte (max. innerhalb der ersten 8 Reisetage) der Reise den vollen, später den anteiligen Reisepreis und erstattet die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen bei verspätetem Reiseantritt. Versicherte Gründe sind z. B.:
- schwere Unfallverletzung
- unerwartete und schwere Erkrankung, Tod
- Erheblicher Schaden am Eigentum
- Verkehrsmittelverspätung
- Naturkatastrophen und Elementarereignisse am Urlaubsort
Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme: Ambulante Behandlungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– EUR je versicherte Person.
Reise-Haftpflichtversicherung
Versicherungsschutz gegen Schadenersatzforderungen Dritter bei Personen-/Sachschäden Deckungssumme:
- bis zu 1,5 Mio. EUR pauschal bei Personen-/ Sachschäden
- davon bei Mietschäden bis zu 25.000,– EUR (Schäden an privat gemieteten Räumen in Gebäuden)
Selbstbehalt nur bei Mietsachschäden (Schäden an privat gemieteten Räumen in Gebäuden) 20% des Schadenbetrages, mindestens 50,– EUR
Alle Schadenformulare der HanseMerkur Reiseversicherung finden Sie hier. | |
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