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 HanseMerkur Reiseversicherung
HanseMerkur Reiseversicherung
* Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme: Ambulant behandelte Erkrankung. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– EUR je versicherte Person.

** Bei Reisen in Grenzgebiete der Bundesrepublik Deutschland besteht Versicherungsschutz für  Kurzaufenthalte im Ausland von insgesamt max. 48 Stunden im Rahmen der Reise-Krankenversicherung für notwendige ambulante und stationäre Behandlung.

Abschlussfrist: Abschließbar sofort bei Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss innerhalb von 3 Werktagen nach Reisebuchung erfolgen.

Diese Informationen geben den Versicherungsumfang nur beispielhaft wieder. Die kompletten Bedingungen und Schadensanzeigen erhalten Sie im Internet unter http://www.hmrv.de/service/versicherungsbedingungen.

Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die Tarifbeschreibungen Ihres Veranstalters und die Versicherungsbedingungen VB-RS 2011 (T-D) und VB-KV 2011 (T-D) der HanseMerkur Reiseversicherung AG. Die komplette Abwicklung, Vertrags- und Schadensbearbeitung erfolgt durch die HanseMerkur Reiseversicherung AG.

Reise-Krankenversicherung


  • Erstattung der Kosten für: ambulante und stationäre Heilbehandlung beim Arzt im Ausland
  • ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel, sowie unfallbedingte Hilfsmittel
  • den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport
  • Krankentransport zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus
  • und zurück in die Unterkunft
  • Betreuung für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
  • Arzneimittelversand, Krankenbesuch und Rücktransport von Gepäck

Kein Selbstbehalt!


Bei Reisen in Grenzgebiete der Bundesrepublik Deutschland besteht Versicherungsschutz für Kurzaufenthalte im Ausland von insgesamt max. 48 Stunden im Rahmen der Reise-Krankenversicherung für notwendige ambulante und stationäre Behandlung.


Notfall-Versicherung


Hilft bei Notfällen, die der versicherten Person während der Reise zustoßen können:
  • Kostenübernahmeerklärung (Darlehen) gegenüber Krankenhäusern
  • Krankentransport bis 2.500,- EUR
  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall bis 5.000,– EUR
  • Überführungs- und Bestattungskosten
  • Hilfe bei Verlust von Zahlungsmittel und Dokumenten
  • Übernahme der Rückreisekosten bei einem Schaden am Eigentum am Heimatort und Kostenübernahme für erforderliche Notreparaturen
  • Übernahme des von der Kfz-Kaskoversicherung belasteten Selbstbehalts bis 500,- EUR bei
  • einem Schaden an einem am Wohnort zurückgelassenen PKW.

Weltweiter Notruf-Service auf Reisen Tel. (0180) 5 256 256

(Auslandsgebühren + 0,14 EU R/Min. aus den Festnetzen, Auslandsgebühren + max. 0,42 EU R/Min. aus den Mobilfunknetzen)
Aus dem Ausland: Vorwahl für Deutschland +(180) 5 256 256


Reise-Unfallversicherung


Die Leistung wird bei Unfällen auf der Reise, die zum Invaliditätsfall oder Tod der versicherten Person führen, erbracht.
Versicherungssumme:
  • im Todesfall 1) 20.000,– EUR
  • im Invaliditätsfall bis 40.000,– EUR
  • Bergungskosten bis 5.000,– EUR
  • Kosten für kosmetische Operation bis 5.000,– EUR

1) bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
im Todesfall: 10.000,– EUR


Reisegepäck-Versicherung


Versicherungssumme:
  • für Einzelpersonen 2.000,– EUR

Kein Selbstbehalt!



Reise-Rücktrittsversicherung


Wenn Sie aus einem versicherten Grund von einer Reisebuchung zurücktreten oder eine Reise verspätet antreten, ersetzen wir Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten bzw. die Hinreise-Mehrkosten.
Versicherte Gründe sind z. B.:
  • schwere Unfallverletzung
  • unerwartete und schwere Erkrankung
  • Tod
  • Verlust des Arbeitsplatzes
  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitsplatzwechsel
  • Kurzarbeit

Kein Selbstbehalt!
Einzige Ausnahme: Ambulante Behandlungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– EUR je versicherte Person.


Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung)


Leistet für zusätzliche Rückreisekosten bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise und bei Reiseabbruch innerhalb der 1. Hälfte (max. innerhalb der ersten 8 Reisetage) der Reise den vollen, später den anteiligen Reisepreis und erstattet die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen bei verspätetem Reiseantritt.
Versicherte Gründe sind z. B.:
  • schwere Unfallverletzung
  • unerwartete und schwere Erkrankung, Tod
  • Erheblicher Schaden am Eigentum
  • Verkehrsmittelverspätung
  • Naturkatastrophen und Elementarereignisse am Urlaubsort

Kein Selbstbehalt!
Einzige Ausnahme: Ambulante Behandlungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– EUR je versicherte Person.


Reise-Haftpflichtversicherung


Versicherungsschutz gegen Schadenersatzforderungen Dritter bei Personen-/Sachschäden
Deckungssumme:
  • bis zu 1,5 Mio. EUR pauschal bei Personen-/ Sachschäden
  • davon bei Mietschäden bis zu 25.000,– EUR (Schäden an privat gemieteten Räumen in Gebäuden)

Selbstbehalt
nur bei Mietsachschäden (Schäden an privat gemieteten Räumen in Gebäuden) 20% des Schadenbetrages, mindestens 50,– EUR


Alle Schadenformulare der HanseMerkur Reiseversicherung finden Sie hier.